Die Mindestlaufzeit beträgt damit bei den meisten Anbietern 2 Jahre - es gibt aber auch Anbieter, wo die Mindestlaufzeit nur 1 Jahr beträgt. Wichtig ist auch, ob ein Versicherungsjahr mit vollständigen 12 Monaten berechnet wird oder ob das Kalenderjahr als Versicherungsjahr bestimmt ist - wenn das so ist, dann gilt das laufende Jahr als sogenanntes "Rumpfjahr" und endet am 31.12.. Wenn für die Laufzeiten das Kalenderjahr als Versicherungsjahr gilt, hat dies den Vorteil, dass sich die Laufzeit entsprechend verkürzt, wenn man während eines laufenden Jahres einsteigt., Schließen Sie am 1.6.2020 eine Zahnzusatzversicherung ab, bei der die Mindestlaufzeit 2 Kalenderjahre beträgt, wäre eine Kündigung zum 31.12.2021 möglich, also nach rund eineinhalb Jahren. Man sollte also genau lesen, was im Kleingedruckten zum Thema Laufzeit geschrieben steht. Und auch die Kündigungsfrist sollte man beachten., Betreff: Kündigung der Zahnzusatzversicherung Ort, Datum Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich, [Name des Versicherungsnehmers], meine Zahnzusatzversicherung fristgerecht zum [Datum / nächstmöglichen Zeitpunkt]. [Ggf. folgenden Zusatz: Hiermit widerrufe ich zudem die Ihnen erteilte Einzugsermächtigung.].